Alles rund um das Thema

Ausbildung



In dieser Liste finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu allen Bereichen der Ausbildungen Psychologische Psychotherapie (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der DGVT-Ausbildungsakademie.

Wir bemühen uns darum, die Antworten auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir bitten um Verständnis, dass sich aus den Antworten kein Rechtsanspruch ableiten lässt.

Empfehlenswert ist es, zusätzlich den Originaltext des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und dessen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV-PsychThG) zu lesen. Diese können Sie als Download unter Informationsmaterial – DGVT Akademie finden.


  • Zulassungsvoraussetzungen für die postgraduale Ausbildung als Psychologische/r Psychotherapeut/in
  • Zulassungsvoraussetzungen für die postgraduale Ausbildung als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn
  • Ausbildungsfinanzierung
  • Zusatzleistungen
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Tätigkeit
  • Selbsterfahrung
  • Praktische Ausbildung
  • Vergütung der praktischen Ausbildung
  • Freie Spitze
  • Ergänzungsqualifikationen und Zusatzangebote
Zulassungsvoraussetzungen für die postgraduale Ausbildung als Psychologische/r Psychotherapeut/in
  • Ein Master- oder Diplomabschluss im Studiengang Psychologie. Es muss ein reiner Psychologieabschluss sein. Nicht möglich ist z.B. Gesundheitspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Neuropsychologie etc. Es gibt keine Anforderungen bezüglich einer Mindestdauer des Masters.
  • Eine Leistung im Fach Klinische Psychologie. Die Leistung sollte bereits durch den Namen eindeutig sein. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Die Leistung kann nicht bereits im Bachelor erbracht worden sein oder nach Abschluss des Masters nachgeholt werden.
  • Der Abschluss kann an Universität  in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumerbracht erlangt worden sein. Außerdem zählt ein gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie, dass in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossen wurde.
Zulassungsvoraussetzungen für die postgraduale Ausbildung als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn

Am 01. September 2020 ist das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft getreten. Bis 31. August 2032 läuft die Übergangszeit der bisherigen PsychotherapeutInnenausbildung, welche bis zu diesem Stichtag abgeschlossen werden muss.

Für die Ausbildung als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn gelten – in Bayern (!) – bis dahin noch die folgenden Zulassungsvoraussetzungen, wobei das vorausgehende Studium vor dem 01.September 2020 begonnen worden sein muss (Ausnahme: Lehramt – Studienbeginn bis Sommersemester 2014).

Bachelor:

Ein Bachelor-Abschluss ist in Bayern nicht ausreichend. Es wird ein Masterabschluss benötigt, der allerdings keinen pädagogischen Bachelor-Abschluss als Voraussetzung erfordert.

Bsp:  

  • Bayern: Bachelor Pädagogik: Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
  • Sachsen: Bachelor Pädagogik: Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Diplom:

Diplom in Pädagogik, Sozialpädagogik (FH), Schulpsychologie, Heilpädagogik oder Psychologie.

Master:

Masterabschluss* in Pädagogik, Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften/ Bildungswissenschaften oder Psychologie**.

Das Studienfach, des vorausgehenden Bachelor-Abschlusses ist dabei unerheblich.

Bsp.:

  • Bachelor in Soziologie & Master in Pädagogik: Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
  • Bachelor in Pädagogik & Master in Soziologie: Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt.

* Dies gilt auch für Abschlüsse an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums. (Studienabschlüsse aus Drittstaaten müssen zur Bewertung der Gleichwertigkeit bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) in Bonn eingereicht und geprüft werden)

Bsp.: Pädagogik Master (Universität Wien) à Zulassungsvoraussetzungen erfüllt

**Hierbei werden nicht nur universitäre Abschlüsse, sondern auch Abschlüsse von staatlich anerkannten Hochschulen bzw. an staatlich anerkannten Fernhochschulen, inkl. der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, akzeptiert. Selbst wenn das Fach „Klinische Psychologie“ kein Teil des Masterabschlusses war, kann die KJP-Ausbildung derzeit begonnen werden.

Bsp.:     Master Psychologie – Fernuniversität Hagen (ohne „klinische Psychologie“)

  • Zugangsvoraussetzungen KJP erfüllt.
  • Master Psychologie – Fernuniversität Hagen (ohne „klinische Psychologie“)
  • Zugangsvoraussetzungen PP (Psychologischer Psychotherapeut) nicht erfüllt.

Lehramt (1. Staatsexamen):

  • Voraussetzung: Studienbeginn bis Sommersemester 2014
  • Grundschule, Mittelschule, Realschule, Sonderschule, berufliche Schulen gemäß LPO 1
  • Gymnasium (gemäß LPO 1) mit Schwerpunkt in Psychologie, Pädagogik oder Schulpsychologie
  • Lehramtsabschlüsse aus anderen Ländern werden gleichwertig anerkannt, wenn die entsprechende Prüfungsordnungen ein vergleichbares erziehungswissenschaftliches Studium (mind. 30 SWS) beinhalten.

Magisterabschluss:

(Grundständiger) Magisterabschluss mit Hauptfach Pädagogik oder Sonderpädagogik.

Ausbildungsfinanzierung
Die Ausbildung an unserem Institut ist komplett refinanzierbar.
 
Als Verbandsmitglied der DGVT betragen die Kosten für die gesamte Ausbildung betragen 14.988,00 Euro (pro Quartal 1.249,00 Euro).
Die Kosten belaufen Sich auf 15.888,00 Euro (pro Quartal 1.324,00 Euro, wenn Sie kein Mitglied der DGVT werden möchten, Stand 01/2021 ).
 
Zusätzlich sind die in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Einzelsupervisionen  (50 Stunden x 100,00 € = 5.000 €) und der Anteil an den Prüfungsorganisationskosten (ca. 250,00 €) sowie anteilige Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Gruppenselbsterfahrungsseminare in Tagungshäusern im Münchner Umland (ca. 600 €) zu entrichten.
 
Damit sind alle Kosten abgedeckt, es kommt nichts mehr hinzu.
Zusatzleistungen
Neben den allgemeinen Leistungen, die wir an allen Ausbildungszentren anbieten, gibt es an unseren Standorten derzeit folgenden Sonderleistungen:
  • Erwerb der Abrechnungsgenehmigungen KJP und Gruppe möglich
  • Zusatzseminare mit internationalen ReferentInnen
  • 2 kostenfreie Fachbücher
  • wechselnde Kolloquien zu aktuellen Themen
Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung psychotherapeutischen und psychodiagnostischen Wissens im kurativen, präventiven und rehabilitativen Bereich und beinhaltet auch das Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten. Sie findet in Form von mediengestützten Seminaren größtenteils im regionalen Ausbildungszentrum am Standort München statt, die sich zumeist über zwei Tage (Wochenende) erstrecken. Die meisten Veranstaltungen umfassen 16 Unterrichtseinheiten, vereinzelte auch weniger.

Die Theorieseminare im Gesamtumfang von 600 Stunden besuchen Sie über einen dreijährigen Zeitraum innerhalb Ihres Kursverbundes. Neben der Vermittlung des notwendigen theoretischen Hintergrunds, geht es insbesondere auch um dessen Anwendung in der Praxis, was durch praktische Übungen in Kleingruppen, Videos, Rollenspiele und weiterführende Aufgaben für die Arbeitsgruppen demonstriert, geübt und vertieft wird.

Bei der Wahl unserer ReferentInnen achten wir darauf, dass diese über fundierte eigene praktische Psychotherapieerfahrung verfügen und sich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschung beziehen.

Unsere Veranstaltungspläne im Internet werden laufend aktualisiert und stehen Ihnen nach Ausbildungsbeginn auch in unserem PiA-Portal zur Verfügung.

Den aktuellen Stand der Veranstaltungsplanung erfahren Sie auch auf der Homepage der Dgvt-Ausbildungsakademie. Hier geht es zu den aktuellen Curricula der laufenden Kurse in unserem ABZ ( dgvt-AusbildungsAkademie: Curricula (ausbildungszentrum-muenchen.de))

Praktische Tätigkeit
Selbsterfahrung

Die vorgesehenen 120 Stunden Selbsterfahrung finden in vier Blöcken à 30 Unterrichtseinheiten über den dreijährigen Ausbildungszeitraum verteilt im Rahmen des eigenen Kursverbundes statt. Die Gruppe wird dabei von denselben beiden SE-AnleiterInnen über den gesamten Zeitraum betreut.

In der Regel beginnen die dreitägigen Selbsterfahrungsblöcke bereits am Freitagmorgen und enden am Sonntagnachmittag.

Um es der Gruppe zu ermöglichen, eine schöne gemeinsame Zeit auch außerhalb des täglichen Ausbildungsalltags zu verbringen, finden die Selbsterfahrungsblöcke in häufig malerisch gelegenen, externen Tagungshäusern im Münchner Umland statt.

Praktische Ausbildung
Vergütung der praktischen Ausbildung
Während der praktischen Ausbildung, werden von den AusbildungsteilnehmerInnen, supervidierte Therapien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt.
 
Die Vergütung einer regulären Therapiestunde unterliegt den jeweiligen Verträgen mit den Kassen und kann daher nicht zugesichert werden. Derzeit wird eine in der Ausbildungsambulanz durchgeführte Therapiestunde mit mindestens 47 € vergütet (Stand 01/2021).
Freie Spitze

Die sogenannte „Freie Spitze“, die insgesamt 930 Stunden umfasst, kann sehr variabel gefüllt werden, da die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen diese nicht genauer spezifizieren. 930 Stunden klingen zunächst viel, füllen sich dann aber doch schneller als gedacht. Im Rahmen Ihrer Ausbildung bei uns werden innerhalb Ihres Kurses regionale Arbeitsgruppen mit 3-5 TeilnehmerInnen gebildet, die zur Vor- und Nachbereitung der Theorieseminare, zum Üben therapeutischer Techniken und zur kollegialen Intervision über den gesamten Ausbildungszeitraum, und oft auch darüber hinaus, zusammenarbeiten. In diesen Arbeitsgruppen können bereits bis zu 500 Stunden für die „Freie Spitze“ gesammelt werden.

Die verbleibenden 430 Stunden können durch überschüssige Stunden in den anderen Ausbildungsbausteinen (PT-Praktika, ambulante Fallarbeit und Supervision), klinikinterne Fortbildungen, Kongresse, zusätzlich besuchte Seminare etc. gefüllt werden.

Ergänzungsqualifikationen und Zusatzangebote

Im Rahmen unserer Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, ohne Mehrkosten Ergänzungsqualifikationen z.B. für die Abrechnungsmöglichkeit von Entspannungsverfahren (PMR, komplett kostenfrei), Gruppentherapie (günstige Konditionen), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (günstige Konditionen) zu erlangen.
Im Rahmen von lehrgangsübergreifenden Online-Kolloquien bieten wir außerdem zusätzliche Seminare an, die nach Interesse besucht werden und für die Freie Spitze angerechnet können.


DGVT-Ausbildungsakademie
Ausbildungszentrum München

Candidplatz 9
81543 München

Verwaltung

Tel: 089- 44488950

Mo-Fr: 9:00 - 11:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 - 16:00 Uhr